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ComFestival-Regeln

Diese Bestimmungen [im Folgenden „Bestimmungen“ genannt] beschreiben die Grundsätze der Erbringung von Dienstleistungen durch Wiktor Kuśmierek, der unter dem Namen RocketDeal Wiktor Kuśmierek, Al. geschäftlich tätig ist. Aufständische von Großpolen Nr. 6b Lok. 9, 70 – 110 Szczecin, NIP: 9552572880, REGON: 525525408 [im Folgenden: Wir, Uns] Dienstleistungen, die in der Bereitstellung von Wohnwagen und Zelten für Gäste von Musikfestivals in einer speziell dafür vorgesehenen Glamping-Zone [im Folgenden: ComFestival] bestehen. 

ComFestival befindet sich auf einem umzäunten Campingplatz, der Teil des Geländes des jeweiligen Musikfestivals [nachfolgend: Gelände] ist, daher unterliegen die Gäste von ComFestival [nachfolgend: Gäste] dieser Ordnung sowie den Ordnungen des Veranstalters des jeweiligen Musikfestivals. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Bestimmungen hinsichtlich unserer Leistungen Vorrang vor den Bestimmungen des Musikfestivalveranstalters haben.  

Der Aufenthalt beim ComFestival ist nicht gleichbedeutend mit der Teilnahme an einem bestimmten Musikfestival. Die Teilnahme an einem Musikfestival ist nur nach dem Erwerb eines entsprechenden Tickets auf der Website des Festivalveranstalters möglich. 

Die Verlegung eines Musikfestivals in ein anderes Gebiet führt automatisch zur Verlegung des ComFestivals in dasselbe Gebiet. Wir werden versuchen, Sie so schnell wie möglich über eine solche mögliche Übertragung zu informieren.

Allgemeine Regeln

  1. Jede Person, die sich auf dem Gelände aufhält, ist verpflichtet, die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten. 
  2. Die in der Verordnung verwendeten Begriffe bedeuten: 
    1.  Reservierungsbestätigung, Reservierung – darunter verstehen wir die individuelle Zustimmung zum Betreten des Geländes. Nach Vorlage der Buchungsbestätigung und Ihres Personalausweises beim erstmaligen Betreten des Geländes erhalten Sie ein Bändchen [nachfolgend: Kennung], das Ihre Rechte aus der Buchungsbestätigung bestätigt, insbesondere das Recht zum Betreten und Verlassen des Geländes während der Zeit, für die wir Ihnen die Anlage gemäß Ihrer Bestellung zur Verfügung gestellt haben;
    2. Objekt – ein Wohnwagen oder Zelt, das wir Ihnen im Rahmen des ComFestivals auf der Grundlage dieser Bestimmungen für den von Ihnen bei der Bestellung ausgewählten Zeitraum zur Verfügung stellen
    3. Sie oder Sie – wir meinen den ComFestival-Gast, basierend auf einer gültigen Buchungsbestätigung oder einem gültigen Ausweis. Als Gast gilt ein Erwachsener oder eine Person unter 18 Jahren, die sich unter der ständigen Aufsicht eines Erwachsenen befindet (im letzteren Fall – sofern die Bestimmungen des Veranstalters des jeweiligen Festivals dies zulassen).  


Reservierung

  1. Reservierungen für das ComFestival sind nur über die Website comfestival.eu möglich. 
  2. Im Preis der Reservierung ist der Zugang zu der von Ihnen gewählten Art von Immobilie inbegriffen:
    1. Wohnwagen für 2 oder 4 Personen;
    2. 2-Personen-Zelt. 
  3. Bei einer Reservierung über die im Absatz angegebene Website 1. Sie werden über das Datum der Bereitstellung und des Verlassens der Immobilie informiert;;  
  4. Die Gebühr für die Bereitstellung der Einrichtung wird sofort nach der Reservierung über das Zahlungsportal auf unserer Website comfestival.eu erhoben.
  5. Sobald wir Ihre Zahlung verarbeitet haben, wird eine Reservierungsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet. 
  6. Zur Gebühr für die Bereitstellung der Einrichtung wird eine Kaution in Höhe von 1.500,00 PLN – bei der Anmietung eines Wohnwagens und 1.000,00 PLN – bei der Anmietung eines Zeltes hinzugerechnet, die an der Rezeption des ComFestivals zu entrichten ist und Ihnen unmittelbar nach Ihrer Abreise und der problemlosen Übernahme der Einrichtung durch uns zurückerstattet wird. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt in der gleichen Form, wie Sie diese geleistet haben, vorbehaltlich der Bestimmungen in Punkt V. 2. 
  7. Verfügbare Formen der Anzahlung: 
    1. in bar beim ComFestival-Empfang;
    2. per Banküberweisung: PL49 1140 2004 0000 3802 8564 0906;
  8. Der Weiterverkauf von Reservierungen bei Auktionen, Ausschreibungen oder auf eine andere Art und Weise, die auf den kommerziellen Charakter eines solchen Weiterverkaufs schließen lässt, ist verboten. Jedes öffentliche Angebot der Übertragung des Eigentums an einer Reservierung, einschließlich als Preis bei Wettbewerben, Lotterien, Bonusverkäufen oder anderen Werbeaktionen, auch wenn es kostenlos ist, ist untersagt. 
  9. Die Reservierungsbestätigung, die den Zutritt zum Gelände gestattet, muss im Original vorliegen und gemäß den Bestimmungen der Verordnung erworben worden sein. Eine unter Verletzung der Bestimmungen der Bestimmungen erworbene Reservierungsbestätigung kann ungültig werden, was zur Verweigerung der Ausstellung eines Ausweises und zur Unmöglichkeit des Aufenthalts beim ComFestival führt.
  10. Jede Reservierungsbestätigung hat einen einzigartigen Barcode. Mit der Bestätigung der Reservierung erhalten Sie einmalig einen Identifikator. Jede Person darf das Gelände nur mit einem unbeschädigten, dauerhaft am Handgelenk befestigten Ausweis betreten. Wenn Ihr Ausweis beschädigt ist oder nicht dauerhaft an Ihrem Handgelenk befestigt ist, dürfen Sie das Gelände nicht betreten, es sei denn, Sie legen Ihre Reservierungsbestätigung vor. Achten Sie daher bitte auf seinen Zustand. 
  11. Im Falle einer Reservierung für mehrere Personen ist eine Person, deren Daten nicht nachweisbar der Reservierungsbestätigung zugeordnet sind, nur gleichzeitig mit dem Inhaber der Reservierungsbestätigung, dessen Daten der Reservierungsbestätigung zugeordnet sind, zum Zutritt zum Gelände berechtigt. Im vorgenannten Fall ist der Inhaber der Buchungsbestätigung, dessen Daten der Buchungsbestätigung zugeordnet sind, auch verpflichtet, das Gelände gemeinsam mit weiteren Personen zu betreten, die in seiner Anwesenheit die Buchungsbestätigung vorgezeigt/gescannt haben.
  12. Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, können Sie sich unter Aufsicht eines Erwachsenen auf dem ComFestival aufhalten, sofern der Veranstalter des Musikfestivals, in dessen Rahmen das ComFestival stattfindet, diese Möglichkeit zulässt. 


Rückerstattung oder Umtausch der Reservierung

  1. Gemäß den Bestimmungen des Art. 38 Abschnitt 1 Punkt 12 des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte (Gesetzblatt von 2024, Pos. 1796) können Sie die Reservierung nicht zurückgeben, außer in den unten beschriebenen Fällen. Dz.U. z 2024 r. poz. 1796)
  2. Eine Rückerstattung oder ein Umtausch einer Reservierung ist nur im Falle einer Absage des Musikfestivals, bei dem ComFestival veranstaltet wird und für das die zurückgegebene Reservierung erworben wurde, einer Verlegung an einen anderen Ort oder einer Terminänderung möglich. In diesem Fall senden wir Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse Informationen zur Möglichkeit einer Rückgabe der Reservierung.
  3. Eine Rückerstattung der Reservierung im Falle einer Verlegung des Musikfestivals an einen anderen Ort oder einer Terminänderung ist nur bis zum tatsächlichen Beginn des Festivals möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist es nur noch möglich, ein Beschwerdeverfahren einzuleiten, unabhängig davon, ob die Reservierungsbestätigung verwendet wurde. Rückerstattungsanträge für Buchungen, die nach dem tatsächlichen Startdatum des Festivals eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
  4. Sie können Ihre Reservierung zurückgeben, indem Sie eine E-Mail mit Angabe der Reservierungsnummer an die folgende Adresse senden: kontakt@comfestival.eu  
  5. Die Rückerstattung der getätigten Reservierung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Information über die Rückgabeabsicht. 
  6. Rückerstattungen für die Reservierung erfolgen in der Form, in der die Reservierung vorgenommen wurde. 
  7. Nicht genutzte Reservierungen sind nicht erstattungsfähig.
  8. Die Reservierung berechtigt zur Übernachtung in einer ausgewiesenen Glamping-Zone des Festivals, daher berechtigen etwaige Änderungen im Festivalprogramm nicht zu einer Rückerstattung oder einem Umtausch der Reservierung.


Eintritt in das Gebiet

  1. Der Zutritt zum Veranstaltungsort wird Personen gewährt, die im Besitz einer gültigen und unbenutzten Reservierungsbestätigung sind, die Sie am ersten Tag Ihres Aufenthalts beim ComFestival vorlegen müssen, um an der Rezeption des ComFestival einen Ausweis zu erhalten.  
  2. Sie müssen Ihren Ausweis während Ihres gesamten Aufenthalts auf dem ComFestival am Handgelenk tragen und ihn bei jedem Betreten des Geländes vorzeigen. Wenn Sie Ihr Identifikationsschild verlieren (oder es gestohlen wird) oder es zerrissen, kaputt oder anderweitig beschädigt ist, wird Ihnen der Zutritt zum Gelände nicht gestattet, es sei denn, Sie legen Ihre Buchungsbestätigung vor. 
  3. Eine Kennung darf nur von einer Person verwendet werden.



Auf dem Gelände geltende Organisations- und Ordnungsregeln

  1. Alle auf dem Gelände anwesenden Personen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Sicherheit anderer auf dem Gelände anwesender Personen nicht gefährdet wird und insbesondere die diesbezüglichen Bestimmungen der Hausordnung des Musikfestivalveranstalters einzuhalten. Diese Bestimmungen gelten auch für das ComFestival-Gelände als separates Festivalgelände. 
  2. Der Artikel muss in einem Zustand zurückgegeben werden, der die Abnutzung durch normale Verwendung berücksichtigt, gereinigt und von Personen und Gegenständen befreit. Für Schäden, die an der Immobilie entstehen, erheben wir zusätzliche Gebühren gemäß der Tabelle in Anhang 1 der Bestimmungen.  
  3. Für in der Anlage zurückgelassenes Eigentum übernehmen wir keine Haftung. 
  4. Die Verwendung von offenem Feuer und Gas ist auf dem Gelände verboten. Wir stellen den Gästen des ComFestivals Zugang zu Elektrizität zur Verfügung.


Beschwerden

  1. Eventuelle Beschwerden können bis spätestens 14 Tage nach Ende des Aufenthalts schriftlich an unsere Adresse gerichtet werden: kontakt@comfestival.eu
  2. Die Beschwerde sollte Ihre Daten enthalten, wie beispielsweise Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre Postanschrift, damit wir Ihnen unsere Stellungnahme zur Beschwerde mitteilen können;
  3. Ab dem Datum des Eingangs der Beschwerde haben wir 14 Tage Zeit, diese zu prüfen.
  4. Mit der Einreichung einer Beschwerde willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Prüfung der Beschwerde ein. Der Administrator Ihrer personenbezogenen Daten ist Wiktor Kuśmierek, der seine Geschäftstätigkeit unter dem Namen RocketDeal Wiktor Kuśmierek, Al. ausübt. Aufständische von Großpolen Nr. 6b Lok. 9 70 – 110 Stettin, NIP: 9552572880, REGON: 525525408.
  5. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch erforderlich, um eine Antwort auf Ihre Beschwerde zu erhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist deren Notwendigkeit zur Erreichung der Ziele, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben, die in der Prüfung von Beschwerden bestehen. Der Administrator kann Ihre personenbezogenen Daten so lange verarbeiten, wie es zur Erreichung der Zwecke, für die die Daten erhoben wurden, erforderlich ist, es sei denn, es gibt einen technischen, rechtlichen oder anderen wichtigen Grund, der die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung dieser Daten rechtfertigt.
  6. Sie haben das Recht, vom Administrator Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, sowie das Widerspruchsrecht. 


Schlussbestimmungen

  1. Für die Folgen höherer Gewalt haften wir nicht. Unter höherer Gewalt versteht man jedes Ereignis außerhalb unserer Kontrolle, das die Erfüllung von Verpflichtungen unmöglich macht oder aufgrund der Umstände als unmöglich oder undurchführbar erachtet werden kann. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Witterungseinflüsse, Ausfälle oder Störungen im Betrieb von Geräten zur Strom- oder Lichtversorgung, kriegerische Handlungen oder Maßnahmen staatlicher oder lokaler Behörden bei der Formulierung von Richtlinien, Gesetzen und Vorschriften, die die Erfüllung von Verpflichtungen beeinträchtigen.
  2. Diese Bestimmungen sind verfügbar: auf der Website comfestival.eu/terms und an der Rezeption, am Eingang zum Gelände.
  3. In Angelegenheiten, die in dieser Verordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts.
  4. Die Verordnung tritt am 15.03.2025 in Kraft. 
  5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von uns geändert werden. Wir informieren Sie 14 Tage im Voraus über die geplante Änderung, indem wir diese vor Ihrer Bestellung an einer für Sie sichtbaren Stelle auf comfestival.eu/terms veröffentlichen. Für Bestellungen, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen aufgegeben wurden, gelten die bestehenden Bestimmungen der Bestimmungen.
  6. In Angelegenheiten, die in dieser Ordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Ordnung des Veranstalters des jeweiligen Musikfestivals. 


Anhang Nr. 1 – Gebühren für Schäden, die an der Einrichtung verursacht wurden.